Einreisebestimmungen für Hunde in der EU und Europa

Hund auf der Suche nach Einreisebestimmungen

Einreisebestimmungen für Hunde in der EU und Europa

Für Reisen mit Hunden innerhalb Europas gelten die EU-Reisebestimmungen gemäß der EU-Verordnung 576/2013. Diese Bestimmungen betreffen Hunde, Katzen und Frettchen und dienen vorrangig dem Schutz vor der Verbreitung der Tollwut.

Jedes Tier, das innerhalb der EU reist oder aus einem Drittland in die EU einreist, muss über einen gültigen Tollwutschutz verfügen.

Die Tollwutimpfung wird von einem Tierarzt im internationalen Heimtierausweis dokumentiert. Diesen Ausweis erhalten Sie bei Ihrem Tierarzt und sollten ihn auf Reisen stets mitführen.

Hunde müssen für die erste Tollwutimpfung mindestens drei Monate alt sein. Die Impfung ist ab 21 Tagen nach der Verabreichung gültig. Der Impfschutz hält je nach Impfstoffhersteller 3 bis 4 Jahre an.

Bandwurmbehandlung zur Einreise in bestimmte europäische Länder

In einigen Ländern ist eine Bandwurmbehandlung erforderlich. Diese muss frühestens fünf Tage und spätestens 24 Stunden vor der Einreise von einem Tierarzt durchgeführt und im EU-Heimtierausweis eingetragen werden.

Jedes Tier muss durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein, dessen Nummer im Ausweis eingetragen wird, um eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen. Für neu gekennzeichnete Tiere ist der Mikrochip seit dem 3. Juli 2011 verpflichtend.

Reisen mit Welpen unter 12 bzw. 16 Wochen

Auch Welpen benötigen einen Heimtierausweis und einen Mikrochip.

Da Tollwutimpfungen erst ab einem Alter von 12 Wochen erlaubt sind und für Auslandsreisen erforderlich sind, gibt es hier besondere Regelungen.

In manchen EU-Ländern dürfen Welpen unter 12 bzw. 16 Wochen, die zwar geimpft sind, aber die 21-Tage-Wartezeit noch nicht erfüllt haben, unter bestimmten Bedingungen einreisen. Eine amtliche Bestätigung eines Tierarztes und die Begleitung durch die Mutterhündin sind hierbei erforderlich.

Reisen mit bestimmten Hunderassen

Einige Länder haben zusätzliche Regelungen für bestimmte Hunderassen, Haltungsformen und Sicherheitsbestimmungen.

Pro Person dürfen maximal fünf Hunde im Alter von mindestens acht Wochen einreisen. Hunde unter acht Wochen unterliegen speziellen Bestimmungen.

Eine Ausnahme gibt es für Hunde, die an Wettbewerben oder Sportveranstaltungen teilnehmen. Diese Hunde müssen mindestens sechs Monate alt sein und eine schriftliche Registrierungsbestätigung mitführen.

Länderspezifische Einreisebestimmungen für Hunde in der EU und Europa

Einreisebestimmungen Hund Albanien

Einreisebestimmungen Hund Andorra

Einreisebestimmungen Hund Belgien

Einreisebestimmungen Hund Bosnien und Herzegowina

Einreisebestimmungen Hund Bulgarien

Einreisebestimmungen Hund Dänemark

  • EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
  • Gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt)
  • Die Haltung, Zucht und Einfuhr der folgenden Hunderassen ist in Dänemark verboten:
    Pitbull Terrier, Tosa Inu, American Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Ovtcharka, Kaukasischer Ovtcharka, Südrussischer Ovtcharka, Tornjak, Sarplaninac
    Der Eigentümer des Hundes ist dafür verantwortlich, die Rasse oder den Typ dokumentieren zu können. Ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung. Personen, die Hunde der betreffenden Rassen vor dem 17. März 2010 angeschafft haben, müssen den Hund auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 m langen Leine führen. Der Hund muss einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen.
  • Weitere Informationen: https://en.foedevarestyrelsen.dk/animals/travelling-with-pet-animals/how-to-travel-with-your-dog

Einreisebestimmungen Hund Deutschland

  • EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
  • Gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt)
  • Verbot der Ein- bzw. Durchreise von Welpen unter 15 Wochen
  • Anmeldung beim Zoll bei Einreise aus einem Nicht-EU-Staat zur Kontrolle von Dokumenten und Identität. Eine Ausnahme bildet die Schweiz, die als gleichwertig zu den EU-Staaten angesehen wird
  • Seit 2001 regelt das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG) in Deutschland die Einfuhr und Verbringung bestimmter Hunderassen.Demnach ist es verboten, Hunde der folgenden Rassen nach Deutschland einzuführen oder zu verbringen:
    • Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier sowie Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden
  • Einige Bundesländer haben zusätzliche Bestimmungen für weitere gelistete Hunderassen und deren Kreuzungen, die ebenfalls nicht aus dem Ausland eingeführt oder verbracht werden dürfen.
  • Ausnahmen vom Einfuhrverbot
    Um übermäßige Belastungen für Reisende zu vermeiden, sind folgende Hunde vom Einfuhr- und Verbringungsverbot ausgenommen:

    • „Gefährliche“ Hunde, die von Personen mitgeführt werden, die sich nicht länger als vier Wochen in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten (Touristenverkehr)
    • „Gefährliche“ Hunde aus dem aktuellen Bestand in Deutschland, die aus dem Ausland wieder eingeführt oder verbracht werden, sowie Behindertenbegleithunde und Blindenhunde.
    • Dabei ist es unbedingt erforderlich, über die zur Überprüfung der Tiere notwendigen Papiere zu verfügen (z.B. Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstestbescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zuständigen Ordnungsamts).
  • Weitere Informationen: https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/heimtiere-einreiseregelung.html

Einreisebestimmungen Hund Estland

Einreisebestimmungen Hund Finnland

Einreisebestimmungen Hund Frankreich

  • EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
  • Gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt)

Nach französischem Gesetz gelten bestimmte Hunderassen als „Kampfhunde“ und dürfen nicht ins Land einreisen oder durchreisen.
Diese Hunde werden in zwei Kategorien unterteilt:

  • Kategorie 1: Hunde ohne offizielle Stammbaumpapiere, deren Aussehen den Rassen:Tosa, American Staffordshire Terrier oder Mastiff entspricht. Diese Hunde sind in Frankreich verboten. Auch Hunde, die Ähnlichkeit mit diesen Rassen haben, fallen in diese Kategorie.
  • Kategorie 2: Reinrassige Staffordshire Terrier, Mastiffs, Tosas und Rottweiler. Für diese Hunde gelten strenge Vorschriften.
    Für Hunde der Kategorie 2 (außer Rottweiler) muss bei der Reise ein Nachweis mitgeführt werden, der bestätigt, dass das Tier im Stammbuch des internationalen Hundeverbandes eingetragen ist.
    In Frankreich müssen diese Hunde stets von einer volljährigen Person an der Leine geführt werden und dürfen keine öffentlichen Verkehrsmittel oder Einrichtungen betreten.Beim Import von Hunden, die diesen Kategorien ähneln, ist Vorsicht geboten. Im Zweifelsfall sollte man unbedingt eine Bescheinigung eines Tierarztes dabei haben, die klar und verständlich für die französischen Behörden bestätigt, dass der Hund nicht einer dieser Kategorien angehört.
    Ohne diese Bescheinigung oder im Fall einer unwahren Bescheinigung muss man mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen, die bis zur Beschlagnahmung des Hundes führen können.
  • Weitere Informationen: https://www.douane.gouv.fr/fiche/travel-coming-france-your-pet
  • Weitere Informationen: https://de.ambafrance.org/Haustiere-Einreisebestimmungen-20081

Einreisebestimmungen Hund Griechenland

  • EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
  • Gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt)

Einreisebestimmungen Hund Großbritannien

  • EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
  • Gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt)
  • Bandwurm-Behandlung:
    Die Behandlung gegen Bandwürmer muss vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis dokumentiert werden, einschließlich des genauen Zeitpunkts der Behandlung. Es ist entscheidend, dass die Behandlung nicht weniger als 24 Stunden und nicht mehr als 120 Stunden (fünf Tage) vor der Einreise abgeschlossen wird.
  • Einreise über eine “approved route”
  • Für Aufenthalte in Großbritannien gibt es strenge Vorschriften, die die Einreise mit bestimmten Hunderassen verbieten. Halter der folgenden Rassen dürfen ihren Hund daher nicht mit nach Großbritannien nehmen:
    Pitbull Terrier, Japanese Tosa, Dogo Argentino, Fila Brasileiro
    Wichtig zu beachten ist, dass das Verbot nicht nur für die genannten Rassen gilt, sondern auch für Hunde, die ihnen optisch ähnlich sind.
    Bei Verstößen gegen dieses Verbot können hohe Strafen verhängt werden.
  • Weitere Informationen: https://www.gov.uk/bring-pet-to-great-britain

Einreisebestimmungen Hund Irland

  • EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
  • Gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt)
  • Bandwurm-Behandlung:
    Die Behandlung gegen Bandwürmer muss vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis dokumentiert werden, einschließlich des genauen Zeitpunkts der Behandlung. Es ist entscheidend, dass die Behandlung nicht weniger als 24 Stunden und nicht mehr als 120 Stunden (fünf Tage) vor der Einreise abgeschlossen wird. Eine Behandlung gegen Bandwürmer (Echinokokken) ist nicht notwendig, wenn der Hund aus Finnland, Norwegen, UK oder Malta einreist.
  • Weitere Informationen: http://www.pettravel.gov.ie/pets/dogscatsferrets/europe/?country=European%20Union

Einreisebestimmungen Hund Island

  • EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
  • Gültige Tollwutimpfung (mindestens 120 Tage alt)
  • Gültige Impfungen gegen: Leptospirose, Staupe, HCC und Parvovirose (mindestens 30 Tage alt)
  • Blutuntersuchung auf Brucellose und Kotuntersuchung auf Salmonellen (innerhalb von 30 Tagen vor der Einreise)
  • Entwurmung mit Praziquantel, Ektoparasitbehandlung mit Fipronil oder Permethrin und – wenn nötig – eine Behandlung gegen Ohrmilben (innerhalb von 10 Tagen vor der Einreise)
  • Einreiseerlaubnis durch den Leiter des Veterinäramtes
  • Der Hund darf kurz vor der Einreise weder operiert worden sein noch trächtig noch säugend sein
  • Quarantäne von 4 Wochen nach der Einreise
  • Welpen dürfen erst ab einem Alter von 7 Monaten Island einreisen
  • Folgende Hunderassen werden als gefährlich eingestuft und dürfen nicht nach Island einreisen:
    Pitbullterrier, Staffordshire-Bullterrier, Fila Brasileiro, Tosa Inu, Dogo Argentino, Kreuzungen aus Hund und Wolf
  • Weitere Informationen: http://www.mast.is/english/frontpage/import-export/import/liveanimals/

Einreisebestimmungen Hund Italien

Einreisebestimmungen Hund Kroatien

  • EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
  • Gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt)
  • Welpen unter 15 Wochen dürfen nicht einreisen
  • Verbot der Ein- bzw. Durchreise bestimmter Hunderassen die bei keinem offiziellen Zuchtverband registriert sind und deshalb keinen Stammbaum besitzen:
    Pitbull Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier
  • Weitere Informationen: https://gov.hr/en/travelling-with-pets/1514

Einreisebestimmungen Hund Lettland

Einreisebestimmungen Hund Liechtenstein

Einreisebestimmungen Hund Litauen

Einreisebestimmungen Hund Luxemburg

Einreisebestimmungen Hund Malta

  • EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
  • Gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt)
  • andwurm-Behandlung:
    Die Behandlung gegen Bandwürmer muss vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis dokumentiert werden, einschließlich des genauen Zeitpunkts der Behandlung. Es ist entscheidend, dass die Behandlung nicht weniger als 24 Stunden und nicht mehr als 120 Stunden (fünf Tage) vor der Einreise abgeschlossen wird. Eine Behandlung gegen Bandwürmer (Echinokokken) ist nicht notwendig, wenn der Hund aus Großbritannien, Finnland oder Irland einreist.
  • Weitere Informationen: https://agricultureservices.gov.mt/en/vrd/Pages/travelPet.aspx

Einreisebestimmungen Hund Mazedonien

Einreisebestimmungen Hund Moldau (Moldawien)

  • EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
  • Gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt)
  • Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage)
  • Zur Rückreise in ein europäisches Land benötigen Sie einen Tollwut-Antikörpertest
  • Weitere Informationen:

Einreisebestimmungen Hund Monaco

  • EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
  • Gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt)
  • Da Monaco von Frankreich umgeben ist, sind auch die Einfuhrbestimmungen für bestimmte Hunderassen nach Frankreich zu berücksichtigen
  • Weitere Informationen:

Einreisebestimmungen Hund Montenegro

  • EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
  • Gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt)
  • Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage)
  • Zur Rückreise in ein europäisches Land benötigen Sie einen Tollwut-Antikörpertest
  • Weitere Informationen:

Einreisebestimmungen Hund Niederlande

Einreisebestimmungen Hund Norwegen

  • EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
  • Gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt)
  • Bandwurmbehandlung 24 bis 120 Stunden vor der Einreise (muss im Heimtierpass inklusive Uhrzeit eingetragen werden)
    Alternativ besteht die Möglichkeit für die Einreise mit Hund nach Norwegen, die 28-Tage-Regel anzuwenden. Danach muss der Hund mindestens zweimal im Abstand von höchstens 28 Tagen entwurmt werden und danach regelmäßig im Abstand von 28 Tagen eine Tablette gegen Bandwürmer bekommen. Nach der zweiten Entwurmung sind dann 28 Tage Zeit, um nach Norwegen einzureisen.
    Bei Aufenthalt für mehrere Wochen oder Monaten in Norwegen, muss eine dritte Wurmkur nach weiteren 28 Tagen in Norwegen stattfinden.
  • Anmeldung beim Zoll bei Einreise (rote Spur)
  • In ganz Norwegen gilt, dass Hunde vom 1. April bis zum 31. August an der Leine zu führen sind.
    Darüber hinaus können lokale Vorschriften verlangen, dass der Hund auch den Rest des Jahres an der Leine geführt werden muss, zum Beispiel in Nationalparks und Schutzgebieten.
  • Verbot bestimmter Hunderassen:
    Pit Bull Terrier, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Tosa, Dogo Argentino, Tschechoslowakischer Wolfhund, Mischlinge aus Hund und Wolf
  • Weitere Informationen: https://www.mattilsynet.no/en/animals/travelling-with-dogs-cats-and-ferrets-from-eu-countries-to-norway

Einreisebestimmungen Hund Österreich

Einreisebestimmungen Hund Polen

Einreisebestimmungen Hund Portugal

Einreisebestimmungen Hund Rumänien

  • EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
  • Gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt)
  • Weitere Informationen:

Einreisebestimmungen Hund San Marino

  • EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
  • Gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt)
  • Weitere Informationen:

Einreisebestimmungen Hund Schweden

  • EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
  • Gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt)
  • Anmeldung des Hundes beim Zoll bei der Einreise (auch online möglich)
  • Mit dem Auto gibt es verschiedene Möglichkeiten Schweden zu erreichen.
    Eine Möglichkeit ist der reine Landweg, dazu musst du durch Dänemark fahren. Vom Grenzübergang bei Flensburg bis zur Öresundbrücke nach Malmö sind es ungefähr drei Stunden Autofahrt.
    Viele Hundebesitzer wollen nicht mit ihrem Hund durch Dänemark fahren, weil Dänemark ein sehr striktes Gesetz bezüglich sogenannten Listenhunden hat. Es ist allerdings eher unwahrscheinlich, dass Urlauber auf der Durchreise nach Schweden Probleme bekommen werden.
    Dennoch immer die aktuellen Bestimmungen für Dänemark beachten!
  • Weitere Informationen: https://www.tullverket.se/en/startpage/private/travelling/travelling/travellingwithanimals/travellingwithdogsorcats.4.311bf4f016e69d6ea0d93c.html

Einreisebestimmungen Hund Schweiz

  • EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
  • Gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt)
  • Schriftliche Erklärung des Hundehalters, dass der Grund der Einreise kein beabsichtigter Verkauf oder Besitzerwechsel ist
  • Die Leinen- oder Maulkorbpflicht variiert von Kanton zu Kanton. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise bei der jeweiligen Urlaubsgemeinde.
  • Für die Einreise bestimmter Hunderassen sieht die Schweiz keine generellen Einschränkungen bzw. Einreisebestimmungen vor.
    Je nach Kanton, gelten allerdings besondere Bedingungen für sogenannte Listenhunde
  • Verbot von kupierten Hunde
    Für Ferien oder andere Kurzaufenthalte in der Schweiz ist es Hundebesitzern aus dem Ausland jedoch gestattet, ihre kupierten Hund mitzuführen.
    Hierfür ist bei der Einreise eine Anmeldung beim Zoll sowie die Hinterlegung einer Kaution zu tätigen. Die Kaution wird bei der Ausreise zurückerstattet.
  • Die Einreise mit dem Hund darf nur auf direktem Weg erfolgen. Beim Passieren von nicht gelistete Drittländern wird eine Erklärung verlangt, dass es keinen Kontakt zu Tollwut gefährdeten Tieren hatte und das Beförderungsmittel nicht verlassen hat.
  • Welpen im Alter bis zu 56 Tage müssen grundsätzlich von ihrer Mutter begleitet werden
  • Wenn Welpen mit einem Alter von bis zu 16 Wochen in Begleitung des Mutterhundes einreisen, reicht der Nachweis der Tollwutimpfung des Mutterhundes vor dem Zeitpunkt der Geburt der Welpen.
  • Sofern die 21 tägige Wartefrist für die Tollwutimpfung von Welpen von 12 bis 16 Monaten noch nicht erreicht ist, kann der Besitzer eine sogenannte Besitzererklärung abgeben, in der garantiert wird, dass der Welpe seit dessen Geburt keinen Kontakt mit Wildtieren hatte, die anfällig für Tollwut sind.
  • Weitere Informationen: https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/reisen-mit-heimtieren/hunde-katzen-und-frettchen.html

Einreisebestimmungen Hund Serbien

  • EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
  • Gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt)
  • Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage)
  • Zur Rückreise in ein europäisches Land benötigen Sie einen Tollwut-Antikörpertest (3 Monate Wartezeit nach vollem Schutz)
  • Einreise für Welpen und Jungtiere somit frühestens im Alter von sieben Monaten wenn wieder in die EU zurückgereist wird.
  • Weitere Informationen: https://www.vet.minpolj.gov.rs/movement-of-pets/

Einreisebestimmungen Hund Slowakei

Einreisebestimmungen Hund Slowenien

Einreisebestimmungen Hund Spanien

  • EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
  • Gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt)
  • Welpen dürfen erst ab einem Alter von 15 Wochen und mit gültiger Tollwutimpfung nach Spanien einreisen.
  • Beförderung im Auto nur in Transportboxen oder mit einer stabilen Trennwand
  • Es gibt eine Liste an Hunderassen, die als gefährlich eingestuft werden und gewissen Beschränkungen unterliegen. Hierzu gehören:
    American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Tosa Inu, Akita Inu
    Diese werden jedoch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt. Wir raten deshalb vor einer Einreise, sich bei der Spanischen Botschaft und bei der jeweiligen Touristeninformation zu erkunden, welche Einreisebestimmungen für Hunde gelten.
  • Weitere Informationen: https://www.mapa.gob.es/en/ganaderia/temas/comercio-exterior-ganadero/desplazamiento-animales-compania/dogs-cats-ferrets.aspx

Einreisebestimmungen Hund Tschechien

Einreisebestimmungen Hund Ungarn

Einreisebestimmungen Hund Zypern

 

Die Einreisebestimmungen, insbesondere für bestimmte Hunderassen, können sich kurzfristig ändern. Haltern von als Listenhunden eingestuften Rassen empfehlen wir, vor der Reiseplanung die aktuellen Einreiseinformationen der Botschaft des Urlaubslandes zu überprüfen. Die Informationen auf dieser Seite wurden sorgfältig recherchiert. Dennoch können wir keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität übernehmen und haften nicht für eventuell entstehende Schäden.