Radfahren mit Hund verboten in Österreich?

Ist Radfahren mit dem Hund an der Leine in Österreich verboten?
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Vielleicht haben einige Menschen recht, vielleicht gibt es wirklich sehr viele, zu viele Menschen die sich gedanken- und verantwortungslos Verhalten. Vielleicht passiert in unseren hektischen Zeiten eine Fahrlässigkeit ohne böse Absicht zu oft.

Jedenfalls aber, sieht eine Erinnerung zur Aufmerksamkeit mit Sicherheit anders aus als das, was auf sozialen Medien kommuniziert wird. Noch viel schlimmer, das emotionale hochschaukeln danach in den Kommentaren.

Radfahren mit Hund – Verboten? Erlaubt? Gut? Schlecht? Tierquälerei?

Es gibt hier wieder einmal kein klares Ja oder Nein.

Vorweg – postuliert wird gerne, dass Radfahren mit Hund an der Leine in Österreich verboten sei.

Ich habe mich vor einem Jahr, ebenfalls natürlich im Sommer als dieses Thema wieder aufgegriffen wurde, sehr intensiv damit befasst und bin die entsprechenden Gesetzestexte auch genauestens durchgegangen.

Das werde ich mir jetzt nicht nochmal „antun“ und frei aus meinem Gedächtnis schreiben, weshalb nicht alles mehr so ganz korrekt sein mag. Es ist mir wichtig, das auch einzugestehen, denn selbst vor einem Jahr, hätte es für gewisse Feinheiten wohl ein Gericht oder zumindest einen Juristen gebraucht.

Hier in Österreich gilt die StVO, die Straßenverkehrsordnung. Auf diese wird sich in den meisten Artikeln berufen, wenngleich es darin vor allem oder fast ausschließlich aber um das Tierwohl anstatt um Verkehrssicherheit geht.

Meine lieben Autoren, wir haben ein Tierschutzgesetz (TSchG) falls euch das nicht bewusst sein sollte und das passt im Kontext dann eher, denn hier ist klar das Verbot der Tierquälerei festgehalten.

Die StVO ist sehr umfangreich und gilt eigentlich fast überall in Österreich, also auch auf Privatstraßen, wenn diese für den öffentlichen Verkehr zugelassen werden (also zB bei Veranstaltungen).

Wir kommen ihr also eigentlich nicht aus, es gibt noch das Straßengesetz und andere, zusätzliche Verordnungen, auf die ich gestoßen war, als mich interessiert hatte, wie die Situation wohl auf einem Wanderweg in den Bergen aussieht. Eine klare Antwort für mich hatte ich damals nicht gefunden, jedenfalls gibt es genug Mountainbiker, die auf solchen Wegen durchaus unterwegs auch sind.

Selbst tierschutzrechtliche Aspekte sind in der StVO untergebracht, was ich mich erinnern kann, einfach top 👍 Es braucht schon verdammt kluge Köpfe, solch komplexe Regeln zu definieren.

Jedenfalls ist es ein komplexes Regelwerk und ich bin kein Jurist. Wir haben es mit Begriffen wie Fahrzeuge, Fuhrwerke sowie Ausnahmen und detaillierten Definitionen zu tun.

Das Fahrrad ist eigens definiert und gehört zur Gruppe der Fahrzeuge, womit ein Fahrrad wahrscheinlich nicht mehr als Fuhrwerk bezeichnet werden kann, außer ich verkaufe es womöglich als „Zugrad“.

Interessiert hatte mich das damals vor allem in Bezug auf den Zughundesport, speziell dem Bikejöring. Ein Sport mit internationalen Regeln, der in Österreich aufgrund der StVO somit eigentlich auch nicht ausgeführt werden dürfte.

Eine Verwaltungsübertretung begeht wer:

„Tiere während der Fahrt an einer Leine hält oder an Fahrzeuge anhängt, um sie mitlaufen zu lassen, ausgenommen die Fälle des § 74 Abs. 3“

Also ist klar: Ich darf das Tier nicht am Fahrzeug (dem Fahrrad) anhängen.

Es bedeutet aber nicht, dass ich es nicht an meinem Körper anhängen darf, zB an einen Hüft- oder Brustgurt oder sonstigem.

Es wird explizit vom Anhängen an Fahrzeuge gesprochen.

Weiters wird der Begriff „halten“ verwendet („an einer Leine hält“)

Im Duden, der ja Gültigkeit nach wir vor besitzt, wird als ein Beispiel für „halten“ genannt:

„… das Seil an einem Ende halten“

nun, Leine und Seil, das ist doch schon sehr ähnlich, vor allem wenn es um den Begriff des „halten“ geht.

Ebenfalls im Duden ist der Begriff „festklemmen“ definiert und als ein Beispiel genannt:

„das Vorderrad des Fahrrades zwischen den Beinen festklemmen“

Zusätzlich kann ich den weiteren Begriff „einklemmen“ hernehmen mit folgendem Beispiel aus dem Duden:

„einen Gegenstand in den Schraubstock einklemmen“

Ich behaupte jetzt, dass es vom deutschen Sprachgebrauch richtig wäre zu sagen:

„Die Leine zwischen Lenkerstange und Handfläche einklemmen/festklemmen“

Da „einklemmen/festklemmen“ nicht gleichbedeutend mit „halten“ ist, wäre es meiner Ansicht nach daher auch keine Verwaltungsübertretung, wenn ich meinen Hund an der Leine mitführe und das Ende der Leine auf der Lenkerstange mit meiner Handfläche „festklemme“

Wie gesagt, ich bin kein Jurist und schon gar kein Richter, nur solche einer kann das dann im Fall der Fälle entscheiden.

ABER es geht mir hier auch nicht um pedantische Wortklauberei denn aus Sicht der Verkehrssicherheit, die von der StVO ja abgedeckt wird, macht das sogar sehr viel Sinn!

Ich habe dann nämlich beide Hände am Lenker und kann im Notfall ganz einfach die Leine freigeben. Hängt jetzt aber sicher davon ab, wo ich mich bewege. In der engen Stadt oder in weitem Gebiet oder der Natur.

Eines sollte klar sein, Verkehrssicherheit und Tierschutz gehören hier strikt getrennt!

Sowas wird in Deutschland wahrscheinlich vom „Ordnungsamt“ überprüft, bei uns wird dann wieder die Polizistin bzw. der Polizist entscheiden. Also müssen die wieder Juristen, Psychologen und weiß der Teufel nicht was alles noch auf einmal sein. Also bitte mal den ruhigen Dialog suchen, falls es mal zu einer Anhaltung kommt, die können ja auch nicht hellsehen!

So, nun weg von Gesetzestexten hin zum Tierwohl, dem Wohl des Hundes beim Radfahren mit ihm:

Darum geht es im Grunde oder zumindest im weiteren Verlauf bei den Kommentaren in den Postings auf Facebook und Co. Leider sehr oft beleidigend emotional und ohne auf irgendeinen konkreten Fall bezugnehmend.

Es gibt hier definitiv kein klares JA oder NEIN wenn es darum geht mit dem Hund Radzufahren. Es gibt zig Variationen von Situationen, Gegebenheiten und individuellen Voraussetzungen. Das ist hier auch nicht mehr zu diskutieren, ohne auf einen konkreten Fall einzugehen.

Ein Bild mit Text von einer Tierärztin die schreibt, dass man den Hund bei Sommerhitze nicht „müde machen“ sollte – auf Facebook. Geteilt und kommentiert wird dieses Bild mit: 18 Grad ist schon zu viel und tierquälerisch.

Normalerweise würde ich so einen geistesschwachen Unsinn ignorieren, aber womöglich lassen sich Menschen dadurch verunsichern und genau darum gehört relativiert und aufgeklärt.

Denn kein einziger Mensch, der diesen erwähnten Post liest, kann die Situation, in der sich die Verfasserin befunden hat und entsprechend aggressiv offensichtlich auch verhalten hat, nachvollziehen und sachlich sowie rational beurteilen. Doch Meinungen aus der eigenen Fantasie heraus werden zuhauf in den Kommentaren gepostet.

Einen Hund „müde machen“ (wie im ursprünglichen Text der Tierärztin angeführt) ist schon eine eigene Intention und hat nichts mit gemeinsamer Aktivität mit Hund zu tun. Das könnte man jetzt evtl. auch tatsächlich pauschal kritisch sehen, gerade bei hohen Temperaturen.

Mit meinem Hund am Fahrrad in den nahegelegenen Park oder zum See zu fahren, im normalen Tempo, wenn mein Hund keinerlei gebrechen hat, da ist nichts Verwerfliches oder Schlechtes dran.

Jährlich sterben Menschen und Tiere bei Hitzewellen, es gibt Menschen, die bekommen Kreislaufprobleme, andere rennen Marathons durch die Wüste. Das ist auch bei Hunden so.

Natürlich müsst ihr euch bewusst sein, was euer Hund gewohnt ist und was ihr ihm zutrauen könnt. Ihr müsst auf ihn Acht geben, das sollte selbstverständlich sein.

Auf gerader Strecke locker mit dem Rad zu fahren, kann für einen Hund dann ab einer gewissen Distanz natürlich schnell auch zu viel werden, während ihr euch gemütlich vom Fahrtwind kühlen lässt. Ein bisschen mitdenken, aber vor allem nicht verurteilen, wenn ich die jeweilige Situation nicht kenne. Die möglichen Strecken werden schlichtweg von Hund zu Hund und den Bedingungen unterschiedlich sein.

Auch gibt es Menschen, die permanent Barfuß laufen, auf Steinen, im eisigen Schnee, auf heißen Oberflächen wo der durchschnittliche Schuhträger große Probleme hätte. Auch werden wir nicht einen 3 Tages Marsch als Ungeübte unbeschadet überstehen und womöglich schwerste Wunden an den Füßen uns zulegen. Das Individuum und die individuelle Leistungsfähigkeit muss hier schlichtweg miteinbezogen werden, wenn schon geurteilt wird. Und geurteilt wird zum Glück noch von Richterinnen und Richtern (im Fall des Falles) und nicht von Kommentaren auf Facebook und Co.

Ganz wichtig ist, den Hund nicht hinter euch schon fast her zuschleifen, bleibt auf gleicher Höhe oder lässt ihn vorauslaufen und achtet einfach auf ihn. Es gibt hier kein Kochrezept. Wenn ihr fast schon Leistungssportler seid, könnt ihr jetzt nicht einfach eurem (neuen) Hund (sofort) diese Leistung abverlangen.

Euer Hund funktioniert anders als ihr, gerade was die Temperaturregulierung anbelangt UND auch ihr werdet mehr Kilometer mit dem Rad zurücklegen können als zu Fuß, also bedenkt das bitte einfach.

Das allerwichtigste ist IMMER dem Hund auch die MÖGLICHKEIT zu geben, seinen Intentionen nachgehen zu können. Also zum Beispiel: wenn sich dein Hund mit schwarzem Fell im Hochsommer in die pralle Mittagssonne legt, dann wird er schon wissen was er tut, sich aber von dort auch wieder wegbewegen und einen kühleren Platz suchen. Diese Möglichkeit muss er halt haben.

Es würden keine Hunde in der Wüste (über-)leben können, wenn das immer so wäre wie teilweise in den sozialen Medien dargestellt. Es ist und bleibt eine individuelle Sache.

Euer Hund kann euch nicht SAGEN das ihm zu heiß ist, dass er Durst hat, dass es ihm zu viel wird. Da habt ihr eine enorme Verantwortung und wenn ihr kein eingespieltes Team seid, dann lasst es auch bitte bleiben, irgendwelche (sportliche) Aktivitäten unbedacht mit ihm zu unternehmen.

Vor allem bei extrem niedrigen und auch extrem hohen Temperaturen. Jeder Hund ist anders, wie wir Menschen. Nicht jeder Hund ist für den Schlittenhundesport z.B. geeignet, das sind schon ganz außergewöhnliche Exemplare und haben erfahrene Hundeführer.

Aber hört auch auf, Situationen und Schnappschüsse, die ihr auf sozialen Medien präsentiert bekommt, zu beurteilen, die ihr schlichtweg nicht beurteilen könnt. Selbst wenn ihr im Sommer in der Stadt im Straßencafé sitzt und ein Hund mit Halter am Rad fährt an Euch vorbei, so wisst ihr nicht wie lange die schon unterwegs sind und was die sonst so machen und wie fit die sind.

Und nochmal: Selbstverständlich gibt es Fälle, da ist Kritik und sogar ein Einschreiten angebracht, aber das passiert dann in der realen Welt und nicht auf social Media